Ausblick

Die Prämisse der städtebaulichen Sanierung war von Beginn an die Berücksichtigung der stadtgeschichtlichen Vielfalt sowie die Schaffung einer zukunftsfähigen, dynamischen Innenstadt.

Hierbei lag die besondere Herausforderung in der Verknüpfung und Belebung von Stadtquartieren unterschiedlichster Entstehungsepochen. Das Sanierungsgebiet hat somit maßgeblich zum Erhalt von vielen hundert Jahren Cottbuser Stadtgeschichte beigetragen.

Die Vielzahl privater und öffentlicher Investoren, die teilweise durch Städtebauförderungsmittel subventioniert wurden, führte letztlich dazu, dass die zu Beginn festgelegten Sanierungsziele nahezu vollständig erreicht wurden.

Sanierungsverfahren und die damit verbundene Anwendung des Besonderen Städtebaurechts sind zeitlich begrenzte Instrumente. Dennoch ist die Innenstadtsanierung ein stetig fortlaufender Prozess, der auch nach der im November 2020 erfolgten Aufhebung der Sanierungssatzung fortgeführt werden muss, um die erreichten Sanierungsziele für die Zukunft zu sichern.

Neben der Möglichkeit einzelne Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, kommen für die Sicherung der Sanierungserfolge auch Instrumente wie Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen oder die Aufstellung von Bebauungsplänen in Frage.

Auch nach Aufhebung der Sanierungsgebietssatzung stehen für die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungs- sowie Ordnungsmaßnahmen in der Cottbuser Innenstadt weiterhin Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Aufgrund der vorhandenen Kulissenüberlagerung der „Modellstadt Cottbus – Innenstadt“ mit dem Fördergebiet „Stärkung der Innenentwicklung“ des Bund-Länder-Programms Stadtumbau sind im Teilprogramm Aufwertung weitere Förderwege offen.

Zudem unterstützt das Teilprogramm Sanierung, Sicherung und Erwerb – ein weiteres Teilprogramm des Bund-Länder-Programms Stadtumbau – welches 2010 aufgelegt wurde, Maßnahmen an vor 1949 errichteten, innerstädtischen Gebäuden und dient somit insbesondere dem Erhalt der Altbausubstanz.

In 2020 fand eine umfassende Neustrukturierung und Überarbeitung der Städtebauförderung und seiner Programmbausteine statt. Mit dem Ziel der inhaltlichen Weiterentwicklung, Entbürokratisierung und Flexibilisierung konzentriert sich die Förderung künftig auf drei Programme. Die bisherigen sechs Programme wurden eingestellt und die bis dahin laufenden Gesamtmaßnahmen je nach Förderschwerpunkten in die neuen Programmsäulen eingeordnet ohne die vorherigen Förderinhalte zu begrenzen.

Das neue Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ entwickelt die ehemaligen Programme Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz, Kleinere Städte und Gemeinden, sowie einige Gesamtmaßnahmen des ehemaligen Programms Zukunft Stadtgrün fort und bündelt diese.

Das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ entwickelt das vorherige Programm Soziale Stadt fort.

Die Förderinhalte des vorherigen Programms Stadtumbau gehen vollständig im neuen Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ auf. Ebenso entwickelt sich das Programm Zukunft Stadtgrün teils in diesem Programm weiter.

Als zwingende Fördervoraussetzung werden künftig Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der grünen Infrastruktur in allen Programmbausteinen erforderlich sein.