Teilaufhebung

Aufgrund des inzwischen erreichten, hohen Sanierungsstands bei der Umsetzung der in 1992 festgelegten Sanierungsziele hat die Stadt Cottbus/Chóśebuz gemäß den Festlegungen des Baugesetzbuches (BauGB) die Teilaufhebung der Sanierungssatzung beschlossen und diese im Amtsblatt vom 23.11.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Die Teilaufhebungssatzung ist somit rückwirkend zum 21.10.2017 rechtsverbindlich geworden.

Die von der Teilaufhebung betroffenen, in der Karte schraffierten Flächen umfassen etwa 90 % der Flächen des einstigen Sanierungsgebiets. Für diese Bereiche sind von der Stadt Cottbus/Chóśebuz Ausgleichsbeträge von Grundstücks- und Wohnungseigentümern, die bislang nicht von der Möglichkeit einer vorzeitigen Ablösung Gebrauch gemacht hatten, bereits größtenteils per Bescheid erhoben worden. Darüber hinaus wurden die Sanierungsvermerke in den Grundbüchern nach und nach gelöscht, wobei die Bearbeitung aller Grundbuchänderung aufgrund der hohen Anzahl an Grundstücken und Eigentumswohnungen im Sanierungsgebiet bis ins Jahr 2021 andauerte. Der sanierungsrechtliche Genehmigungsvorbehalt der Kommune kommt nach der Löschung des Sanierungsvermerks nicht mehr zur Anwendung.