Das Sanierungsgebiet

Bei einem Sanierungsgebiet handelt es sich um einen per Satzungsbeschluss festgelegten Bereich, in welchem eine Gemeinde eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchführt.

Für Sanierungsgebiete kommen laut Baugesetzbuch die Regelungen des besonderen Städtebaurechts, konkret die §§ 136 -164b BauGB, zur Anwendung.

 

 

 

„Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird.“

(Quelle: § 136 Abs. 2 Satz 1 BauGB)

 

 

 

Die mit der Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen zusammenhängenden Verfahrensschritte und Besonderheiten werden auf den folgenden Seiten am Beispiel der „Modellstadt Cottbus – Innenstadt“ erläutert.