Gebietskulisse

Der rechtliche Rahmen für Sanierungsgebiete wird durch das besondere Städtebaurecht im Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt. Die Festsetzung eines Sanierungsgebiets ist durch die Gemeinde förmlich zu beschließen. Das Sanierungsgebiet ist so zu begrenzen, dass das Sanierungsverfahren zweckmäßig durchgeführt werden kann.

Die Gebietskulisse ist das Ergebnis der zuvor durchgeführten Vorbereitenden Untersuchungen und hieraus erfolgten Abwägungen im Ergebnisbericht.

Dementsprechend wurde das Sanierungsgebiet „Modellstadt Cottbus – Innenstadt“ mit einer Fläche von 125 Hektar förmlich festgesetzt und umfasste damit etwa die Hälfte des vorherigen Untersuchungsgebiets.

Das Gebiet umfasste die Bereiche der Innenstadt, die zum Zeitpunkt seiner Festsetzung die erheblichsten städtebaulichen Missstände aufwiesen.

Zum 21.10.2017 wurden große Teile des ursprünglich festgesetzten Sanierungsgebiets per Teilaufhebung gemäß § 162 BauGB aus der Sanierung entlassen. Somit verringerte sich die Fläche des verbleibenden Sanierungsgebiets auf die Bereiche der Innenstadt, in denen noch nennenswerte Missstände bis zur vollständigen Aufhebung des Sanierungsgebiets im Jahr 2020 behoben werden sollten.

Die nachfolgenden Karten zeigen zum Einen die Abgrenzung des ursprünglichen Sanierungsgebiets in der Cottbuser Innenstadt und zum Anderen die Ausdehnung des aus sechs Teilflächen bestehenden Sanierungsgebiet nach der Teilaufhebung 2017.

Die in den Karten eingezeichneten Kulissen können in Details vom förmlich festgesetzten Satzungsgebiet abweichen.