Aufhebung

Aufgrund schwerer städtebaulich-funktionaler und baulicher Mängel wurde die Stadt Cottbus/Chóśebuz 1991 als eine von 11 Modellstädten in den neuen Bundesländern in die Städtebauförderung aufgenommen. Nach Vorbereitenden Untersuchungen wurde am 29.04.1992 die Sanierungssatzung und die dazugehörige 1. Rahmenplanung für das 125 Hektar große Sanierungsgebiet „Modellstadt Cottbus-Innenstadt“ beschlossen. Damit war der Startschuss für eine mehrere Jahrzehnte andauernde Innenstadtsanierung gegeben, die das Erscheinungsbild der Spreestadt grundlegend verändern würde.

Nach mehr als 28 Jahren Stadterneuerung hat die Stadt Cottbus/Chóśebuz gemäß den Festlegungen des Baugesetzbuches am 25.11.2020 die vollständige Aufhebung der Sanierungssatzung beschlossen und diese im Amtsblatt vom 23.01.2021 ortsüblich bekanntgegeben. Bereits 2017 wurde, aufgrund eines sehr hohen Sanierungsstandes, mit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung ein Großteil der ursprünglichen Gebietskulisse aus dem Sanierungsgebiet entlassen.

Die bis zuletzt im Sanierungsgebiet verbliebenen, in der untenstehenden Karte umrandeten Flächen, umfassten noch ca. 10 % des ursprünglichen Areals. Bei den betreffenden Gebieten handelte es sich um Bereiche, für die nach 2017 noch städtebauliche Maßnahmen in Aussicht standen. Mit dem Abschluss der meisten dieser innerstädtischen Projekte kann die Stadt Cottbus/Chóśebuz auf einen erfolgreichen Stadterneuerungsprozess zurückblicken.

Mit der Aufhebung des Sanierungsgebietes “Modellstadt Cottbus-Innenstadt” sind die städtebaulichen Fördermöglichkeiten jedoch nicht ausgeschöpft. Für die Rea-lisierung von Modernisierungs- und Instandhaltungs- sowie Ordnungsmaßnahmen stehen im Innenstadtbereich nach wie vor Fördermöglichkeiten aus anderen Programmen zur Verfügung.

Nähere Informationen zur Thematik weiterer Fördermöglichkeiten finden Sie unter „Ausblick“.