Sanierungsziele

Als Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen in Verbindung mit den übergeordneten Zielen der Landes- und Regionalplanung, der Gesamtplanung der Stadt Cottbus/Chóśebuz, den Zielvorstellungen der Träger öffentlicher Belange sowie den Anregungen aus den Bürgerversammlungen ergaben sich für das Sanierungsgebiet „Modellstadt Cottbus – Innenstadt“ eine Vielzahl von Sanierungszielen. Diese ordnen sich einem gemeinsamen Oberziel unter.

Oberziel

 

“Die Sanierung soll dazu beitragen, die Innenstadt als funktions- und zeitgerechten Wohn-, Arbeits- und Geschäftsbereich mit hoher städtebaulicher Qualität zu gestalten und zu einem Oberzentrum zu entwickeln.”

(Quelle: Abschlussbericht der Vorbereitenden Untersuchungen)

 

Teilziele

Zur Stärkung der Funktion der Innenstadt als Versorgungszentrum ist eine deutliche Verbesserung der Standortbedingungen, der Angebotsvielfalt und der Investitionsbereitschaft erforderlich.

  • Intensivierung der Flächen mit ungenügender Zentrumsnutzung zur Bereitstellung zentraler Neubauflächen.
  • Bodenordnerische Maßnahmen im Bestand zur Erhaltung von nutzbaren Bauflächen.
  • Bevorzugte Bearbeitung der Restitutionsansprüche im Sanierungsgebiet zur Aufhebung der Investitionsbremsen.
  • Ansiedlung zusätzlicher Versorgung für den täglichen mittelfristigen und langfristigen Bedarf.
  • Ansiedlung privater und öffentlicher Verwaltungs- und Dienstleistungseinrichtungen.
  • Modernisierung und Erweiterung bestehender Betriebe in Handel, Dienstleistungen und nicht störendem Gewerbe zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit.
  • Verbesserung der Anlieferungsbedingungen für den Einzelhandel durch Neuordnung der Blockinnenbereiche.
  • Anbindung der Nutzungsachsen an die Altstadt.
  • Erweiterung des Zentrums über die Altstadt und das „neue Zentrum“ in die umliegenden Quartiere.
  • Bedarfsgerechte Ausstattung mit öffentlichen und kulturellen Einrichtungen für alle Altersgruppen.

Eine funktionsfähige Mischung von Dienstleistungen und Gewerbe mit einer Wohnnutzung sollte erhalten, wiederhergestellt und verstärkt werden, da das Wohnen einen Teil der Versorgungsfunktionen der Innenstadt sichert, zur Lebendigkeit beiträgt und zum langfristigen Erhalt der Bausubstanz erforderlich ist.

  • Modernisierung der Gebäude und Wohnungen durch Verbesserung des bautechnischen Zustandes, der Ausstattung und der Grundrisse.
  • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Reduzierung der Störungen und Gefährdungen des Kfz-Verkehrs.
  • Aufenthaltsfreundlichere Gestaltung der Straßen.
  • Ordnung der rückwärtigen Bereiche hinsichtlich der konkurrierenden Nutzungen: wohnungsnaher Freiraum, Geschäftserweiterung, private Stellplätze.
  • Verlagerung störender Gewerbebetriebe.
  • Begrünung der Innenblockflächen.
  • Erhaltung des Erscheinungsbildes der Altstadt in Grundriss und Bausubstanz.
  • Beseitigung von Störungen des räumlichen Gefüges, wie fehlende Raumabschlüsse oder Baulücken.
  • Wiederherstellung der strukturellen und städtebaulichen Zusammenhänge der Blöcke zu Stadtquartieren.
  • Erhaltung und sinnvolle Nutzung der historischen Bausubstanz.
  • Verbesserung der Erlebbarkeit des Stadtbildes durch aufenthaltsfreundlichere Gestaltung von Straßen und Plätzen und der Herstellung vielfältiger Rad- und Fußwegverbindungen.
  • Gestaltung von Neubauten und Umbauten, die sich in Form, Maßstab, Material und Farbe in das überlieferte Stadtbild einfügen.
  • Vollendung des Grüngürtels um die Altstadt.
  • Einbeziehung der Spree und der Bundesgartenschau in ein vielfältiges und miteinander vernetztes Grünkonzept.
  • Sicherung des bestehenden Baumbestandes.
  • Schaffung wohnungsnaher Spielbereiche.
  • Entsiegelung der öffentlichen und privaten Flächen
  • Vermeidung von Durchgangsverkehr.
  • Optimierung der Verkehrsregelung zugunsten der Entlastung der Nebenstraßen.
  • Beruhigung des Anliegerverkehrs durch flächenhafte Verkehrsberuhigung.
  • Vermeidung des Parksuchverkehrs durch ausreichendes Parkplatzangebot am Rande der Innenstadt, Beschränkung des Parkraumes auf Anlieger.
  • Attraktive fußläufige Anbindung der Parkplätze an die Innenstadt.
  • Maßvolles Angebot an Kundenparkplätzen.
  • Anlage von wohnverträglichen Stellplätzen für die Bewohner.
  • Entlastung der Wohnhöfe von Stellplätzen des Handels und der Dienstleistungsbetriebe.