Finanzierung

Die Durchführung der Gesamtmaßnahme im Sanierungsgebiet „Modellstadt Cottbus – Innenstadt“ wurde durch den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ maßgeblich unterstützt.

Dieses Förderprogramm wurde von 1971 bis letztmalig 2013 in der Bundesrepublik aufgelegt und bildete den Rahmen für bundesweit etwa 3.900 Gesamtmaßnahmen, die mit rund 8 Milliarden Euro Bundesmitteln gefördert wurden. Dabei waren die von der Bundesrepublik ausgereichten Fördermittel mit Mitteln der Bundesländer und der jeweiligen Kommune zu ergänzen.

So geschehen auch im Sanierungsgebiet „Modellstadt Cottbus – Innenstadt“, wo jeder vom Bund zur Verfügung gestellte Euro, mit jeweils einem Euro vom Land Brandenburg und einem Euro von der Stadt Cottbus aufgestockt wurde.

In den Jahren 1992 bis 2013 flossen nach diesem Prinzip rund 84 Mio. Euro Städtebauförderungsmittel, einschließlich des kommunalen Mitleistungsanteils in das Sanierungsgebiet. 2019 und 2020 konnten weitere Städtebauförderungsmittel für den Einsatz im verbliebenen Sanierungsgebiet durch Bund, Land und Kommune bereitgestellt werden, wodurch sich das Fördervolumen auf insgesamt rund 84,9 Mio. Euro erhöht hat.

Ein weiterer Finanzierungsbaustein in Sanierungsgebieten sind die während der Gesamtmaßnahme eingenommenen Ausgleichsbeträge. Diese können im Sanierungsverfahren zur Durchführung weiterer Projekte verwendet werden. Die Einnahmen aus freiwilligen vorzeitigen Ablösungen von Ausgleichsbeträgen belaufen sich in der „Modellstadt Cottbus – Innenstadt“ auf etwa 11 Millionen Euro.

Derzeit werden Ausgleichsbeträge per Bescheid von Grundstückseigentümern erhoben, deren Grundstücke sich nach der Teilaufhebung nicht mehr im Sanierungsgebiet befinden. Auf Grundlage dieser Bescheide wurden insgesamt etwa 3,5 Millionen Euro eingenommen. Die vereinnahmten Ausgleichsbeträge konnten noch im Zeitraum, bis zum Abschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme, im Bereich des verbliebenen Sanierungsgebiets eingesetzt werden.

Nach gänzlicher Aufhebung des Sanierungsgebietes, im November 2020, werden weitere Ausgleichsbetragserhebungen per Bescheid erfolgen und zusätzliche Einnahmen in Höhe von etwa 500.000 € erwartet.

Darüber hinaus wurden sonstige Einnahmen in Höhe von ca. 1,35 Millionen Euro, z. B. aus Reprivatisierungserlösen, erzielt, die ebenfalls im Sanierungsgebiet eingesetzt werden konnten.

Grafik, Stand 2020

Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht die Verteilung der eingesetzten Fördermittel auf die entsprechenden Handlungsfelder der Städtebauförderung:

  • Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden
  • öffentliche Straßen, Wege und Plätze
  • Ordnungsmaßnahmen
  • kleinteilige Maßnahmen

Grafik, Stand 2020

 

 

„Der Einsatz der Städtebaufördermittel des Bundes und der Länder hat zudem hohe Anstoßwirkungen. Untersuchungen bestätigen die finanziellen Anstoßwirkungen der Städtebauförderung. Danach stoßen die Städtebaufördermittel von Bund und Ländern das Siebenfache an privaten und öffentlichen Investitionen an.“

Quelle: „Städtebauförderung 2019 Informationen zu den Förderprogrammen“, Seite 7, Herausgeber Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Stand Februar 2019

 

Statistisch gesehen haben somit die etwa 84,9 Mio. Euro Städtebauförderungsmittel ein Investitionsvolumen von circa 594,3 Millionen Euro nach sich gezogen. Das verdeutlicht, dass der Erfolg der Gesamtmaßnahme, neben den in Anspruch genommenen Finanzierungshilfen, auch zu großen Teilen dem Engagement von Eigentümern und privaten Investitionen zu verdanken ist.

Aufgrund der vorhandenen Kulissenüberlagerung der „Modellstadt Cottbus – Innenstadt“ mit dem Fördergebiet „Stärkung der Innenentwicklung“ (ehemals „Gesamtstadt Cottbus“) des Bund-Länder-Programms Stadtumbau, wird auch über andere Förderwege in die Innenstadt investiert.